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Neue Coronaschutzverordnung ab dem 13.01.!

Mi., 12. Januar 2022

(F.O) Liebe Vereinsmitglieder,

Ab dem 13.01.2022 tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft.

Bitte nehmt bitte folgende Regeln zur Kenntnis.

Sport in Innenräumen

Für die gemeinsame Sportausübung (einschließlich Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die zusätzlich noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). 

Ausnahme 1 

Die zusätzliche Testpflicht entfällt bei allen immunisierten Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Boosterung“) nachweisen können. Auch bei immunisierten Personen, bei denen eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person bereits davor vollständig geimpft war, entfällt die Testpflicht.

Ausnahme 2 
Kinder und Jugendliche

Die 2G/2G+-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, d. h. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten als immunisiert und getestet. 

Achtung: Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren sind nur noch bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 den immunisierten Personen gleichgestellt. Somit gilt für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr ab dem 17.01.2022 die 2G bzw. 2G+Regel, wobei Schüler*innen als getestet gelten (Schulbescheinigung erforderlich)